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Ausweitung der Pfandpflicht

NEWS

08.01.2024

Ab dem 01. Januar 2024 dürfen Milchprodukte in Einwegflaschen nicht mehr unbepfandet an Endkunden ausgegeben werden. 

Die Inverkehrbringung auf der Handelsvorstufe ist bereits seit Ende April 2023 gestattet. Voraussetzung: Die Inverkehrbringung an Endkunden darf nicht vor dem 01. Januar 2024 erfolgen.

Eine Übergangspflicht ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesetzlich oder offiziell geregelt. Es gibt lediglich eine generelle Aussage, dass durch die Behörden in den ersten vier Wochen „Vollzug mit Augenmaß“ betrieben werden soll.

Nach ausführlichen Überlegungen sind wir der Meinung, dass diese Regelung im Großverbrauchergeschäft für alle Beteiligten einen erheblichen negativen Hygieneaspekt beinhaltet. Milchreste in der Flasche führen rasch zu Problemen. Um allen Lebensmittelrechtlichen, hygienischen Anforderungen gerecht zu werden, haben wir beschlossen, diese Produkte nicht mehr im Sortiment zu führen. HACCP bedeutet gute Hygienepraxis und Vorbeugung auf allen Stufen!