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Mehrwegbehälter für To-Go Essen und Getränke

News

04.10.2021


Welche Regelungen gelten für Lieferdienste und die Gastronomie für Essen zum Mitnehmen? 


Ab 2023 werden Caterer, Lieferdienste und Restaurants verpflichtet, auch Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten. Das gilt dann übrigens EU-weit. Eine Ausnahme soll es für kleine Betriebe geben - etwa Imbissbetriebe - mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche. Sie sollen ihrer Kundschaft Speisen und Getränke auch in mitgebrachte Behälter abfüllen können. Auf diese Möglichkeit sollen sie ihre Kundschaft deutlich hinweisen.


In Deutschland entstehen täglich 770 Tonnen Verpackungsmüll durch Takeaway-Einwegverpackungen. Für wiederverwendbare Kaffee-To-Go-Becher haben sich einige Systeme etabliert. Zur Mitnahme von Speisen werden bereits in geringem Maße Mehrwegverpackungssysteme oder Mehrwegverpackungen mit Pfand angeboten. Deshalb fördert das Bundesumweltministerium mit "Essen in Mehrweg" ein Projekt von 64 kleineren Gastronomiebetrieben zum Umstieg auf Mehrweg-Takeaway-Lösungen.

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/mehrweg-fuers-essen-to-go-1840830

Tina Hett Qualitäts-/ Datenmanagement
Tina Hett Qualitäts-/ Datenmanagement