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Ausweitung der Einwegpfandpflicht

ab dem 01.01.2022

21.09.2021


Für welche Getränkebehältnisse gilt künftig die Pfandpflicht?

Ab dem 1. Januar 2022 sollen Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff (bis zu drei Litern) grundsätzlich pfandpflichtig sein. Getränkedosen werden ebenfalls ausnahmslos pfandpflichtig. Bereits im Verkehr befindliche Getränkeverpackungen dürfen noch bis spätestens 1. Juli 2022 pfandfrei verkauft werden. Ab 2024 wird die Pfandpflicht auch auf Plastikflaschen mit Milchgetränken ausgeweitet. Das Pfandsystem für Einweggetränkeflaschen sorgt dafür, dass diese verwertet werden können. Es lassen sich somit neue Flaschen oder etwa Textilien herstellen.

Bisher wurde auf Einweg-Getränkeflaschen von Bier, Mineralwasser, Erfrischungsgetränken und alkoholhaltigen Mischgetränken grundsätzlich ein Pfand von 25 Cent erhoben. Von der Einweg-Pfandpflicht ausgenommen sind derzeit Milch, Wein, Spirituosen, Frucht- und Gemüsesäfte. Auch Nischenprodukte wie Apfelwein, Cider oder Energydrinks sind noch pfandfrei.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass einige Hersteller bereits jetzt mit der Bepfandung ihrer Artikel begonnen haben. Nach Abverkauf der Lagerbestände werden die Artikel unter neuer Art.-Nr. mit Bepfandung für Sie erhältlich sein.

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/mehrweg-fuers-essen-to-go-1840830