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Herkunftskennzeichnung auf Produkten - Was ändert sich am 01.04.2020!

04.03.2020
Lagerszene im Lager von der BLF


am 01.04.2020 tritt die neue Durchführungsverordnung (EU) 2018/775 in Kraft.
In der Durchführungsverordnung geht es um die Anwendung des Artikels 26 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

Art. 26 Abs. 3 der LMIV enthält allgemeine Regelungen und Anforderungen bezüglich der Angabe der Herkunft primärer Zutaten, wenn diese nicht mit der Herkunft des eigentlichen Lebensmittels identisch ist. Bis zum jetzigen Zeitpunkt gab es für diese Herkunftskennzeichnung noch keine Regelung.
Werden Lebensmittel unter Verweis auf ihre Herkunft beispielsweise durch ausdrückliche Bezeichnungen wie „dänischer Käse“ oder aber auch durch grafische Angaben wie die dänische Landesflagge angeboten, so ist der 1. April 2020 der Stichtag, zu dem erweiterte Informationspflichten erforderlich werden.

Wenn die Herkunft der Primärzutat nicht mit dem angegebenen Ursprungsland oder Herkunftsort des Lebensmittels übereinstimmt, muss die Information über die Herkunft der Primärzutat an jeder Stelle der Verpackung erfolgen, an der der Herkunftsort oder das Ursprungsland des Lebensmittels – unmittelbar oder mittelbar – angegeben ist.

Unser Fazit: Obwohl die neue Durchführungsverordnung durchaus ein Schritt in die richtige Richtung darstellt, greift sie für viele Verbraucher noch nicht weit genug, um eine Transparenz über die Herkunft aller Lebensmittelzutaten zu erreichen.