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Änderung EU-Konfitürenverordnung

29.04.2026

Die Europäische Union hat ihre Vorschriften für Marmelade und Konfitüre überarbeitet. Ziel der Anpassungen ist es, die Produktqualität weiter zu verbessern und zugleich die Bezeichnungen für Verbraucher verständlicher zu gestalten.

Eine wesentliche Neuerung betrifft die bisher strikt geregelte Verwendung des Begriffs „Marmelade“. Dieser durfte bislang ausschließlich für Erzeugnisse aus Zitrusfrüchten verwendet werden. Künftig können die Mitgliedstaaten jedoch zulassen, dass auch Produkte aus anderen Früchten – etwa Erdbeeren oder Himbeeren – als „Marmelade“ bezeichnet werden. Zur klaren Abgrenzung wird gleichzeitig der Begriff „Zitrusmarmelade“ eingeführt, der eindeutig für Produkte aus Zitrusfrüchten steht. Zusätzlich gilt, dass bei Mischungen aus mehreren Früchten, die Herkunftsländer der verwendeten Früchte angegeben werden müssen.

Darüber hinaus wird der Mindestfruchtgehalt angehoben: Für Konfitüre steigt dieser von bisher 350 Gramm auf mindestens 450 Gramm Früchte pro Kilogramm. „Konfitüre extra“ muss künftig mindestens 500 Gramm Früchte enthalten, statt bislang 450 Gramm. Diese Anpassungen führen in der Regel zu einem intensiveren Fruchtgeschmack und einer insgesamt höheren Produktqualität.

Auch die Vorschriften zu den verwendeten Zutaten wurden präzisiert. Es dürfen weiterhin ausschließlich in der EU zugelassene Zusatzstoffe eingesetzt werden. Bewährte Zutaten wie Zucker, Honig, Fruchtsaft oder Alkohol bleiben zulässig.

Für Verbraucher ergeben sich daraus mehrere Vorteile: ein höherer Fruchtanteil, klarere Produktbezeichnungen und eine insgesamt gesteigerte Qualität der angebotenen Marmeladen und Konfitüren.

Quelle: 
https://www.eurofins.de/lebensmittel/food-news/food-testing-news/rechtliche-aenderungen-honig-konfitueren-fruchtsaefte-und-nektare/ (Stand: April 2026)

https://www.oekotest.de/essen-trinken/neue-marmelade-regeln-diese-zwei-aenderungen-sollten-sie-kennen_600979_1.html?utm_source=chatgpt.com (Stand: April 2026)