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„Minister patzt beim LMIV-Zeitplan“

News

31.10.2014

Stellungnahme zur Pressemitteilung vom 10.10.2014 aus der Lebensmittelzeitung:

Bei genauerem Lesen dieses Artikels wird klar, dass die Durchführungsverordnung zur LMIV gemeint ist und diese nicht zeitnah in Kraft treten wird. Die LMIV ist trotzdem zum 13. Dezember 2014 gültig und muss umgesetzt werden.

Die Durchführungsverordnung regelt für jeden Mitgliedsstaat einzeln, in welcher Art z.B. die Deklaration der Allergene zu erfolgen hat oder in welcher Form Sanktionen bei Missachten erfolgen.

Was weiterhin in den letzten Tagen kontrovers diskutiert wurde und in der Presse seine Kreise zog ist, ob auch Privatpersonen z.B. bei Schulfesten oder Weihnachtsbasaren selbst zubereitete Speisen deklarieren müssen. Hierzu gab das NRW-Verbraucherschutz Ministerium eine Erklärung heraus. Diese besagt, dass freiwillige Helfer und Helferinnen von dieser Verordnung nicht betroffen sind und es nur für Lebensmittelunternehmen gültig ist.

Quellen:

https://www.umwelt.nrw.de/ministerium/presse/presse_aktuell/presse141028.php [Stand: 28/10/2014]

Lebensmittel Zeitung 41 vom 10.10.2014 Seite 20

Verfasser: Anne-Marie Kuhlmann, Christina Plachta

Datum: 29.10.2014

BLF Gruppe, Velbert