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Unterschiede zwischen Konfitüre, Marmelade und Fruchtaufstrich

27.06.2025

Die Begriffe Konfitüre, Marmelade und Fruchtaufstrich unterscheiden sich durch ihre rechtliche Definition und die jeweiligen Anforderungen. Konfitüre ist eine Zubereitung aus Zucker, Wasser und mindestens einer Fruchtart. Der Mindestfruchtgehalt beträgt dabei 350 Gramm pro Kilogramm, während für „Konfitüre Extra“ ein höherer Fruchtanteil von 450 Gramm erforderlich ist. Die Vorgaben für Konfitüre sind in der Konfitüren-Verordnung geregelt. Marmelade hingegen darf bisher nur aus Zitrusfrüchten wie Fruchtmark, Saft oder Schale bestehen und muss einen Mindestfruchtgehalt von 200 Gramm pro Kilogramm aufweisen.

Im Gegensatz dazu unterliegen Fruchtaufstriche keiner speziellen rechtlichen Regelung. Es gibt keine Vorgaben für die Zusammensetzung oder den Fruchtanteil, allerdings müssen die all-gemeinen Kennzeichnungsvorschriften der EU-Lebensmittelinformationsverordnung ein-gehalten werden. Für Konfitüren und Marmeladengelten spezifische Kennzeichnungspflichten. Dazu gehören die Angabe der verwendeten Fruchtarten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils, der Fruchtgehalt (z. B. „hergestellt aus … g Früchten je 100 g“) sowie der Gesamtzuckergehalt, falls keine Nährwertkennzeichnung vorliegt.

Ab Juni 2026 treten Änderungen durch eine neue EU-Richtlinie in Kraft, die die Mindest-fruchtgehalte für Konfitüre auf 450 Gramm und für Konfitüre Extra auf 500 Gramm erhöhen. Außerdem wird die bisherige Einschränkung der Bezeichnung „Marmelade“ auf Zitrusfrüchte aufgehoben, sodass dieser Begriff künftig für alle Konfitüren verwendet werden kann. Diese Anpassungen zielen auf eine Vereinheitlichung und Verbesserung der Produktstandards ab.

 

Quelle: https://www.lebensmittelklarheit.de/fragen-antworten/was-istder-unterschied-zwischenkonfituere-marmelade-und-fruchtaufstrich (Stand 17.01.2025)

 

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Anne-Marie Banach Seminar-Management