Auf Lebensmittelverpackungen finden sich häufig Angaben wie „zuckerfrei“, „zuckerarm“ oder „ohne Zuckerzusatz“. Die Begriffe klingen ähnlich, bedeuten jedoch nicht dasselbe. Ihre Verwendung ist auf europäischer Ebene geregelt. Während sich „zuckerfrei“ und „zuckerarm“ auf den tatsächlichen Zuckergehalt eines Lebensmittels beziehen, beschreibt „ohne Zuckerzusatz“ vor allem dessen Zusammensetzung und Herstellung.
Was bedeutet „zuckerfrei“?
Die Angabe „zuckerfrei“ bedeutet nicht, dass ein Lebensmittel überhaupt keinen Zucker enthalten darf. Ein Produkt darf als zuckerfrei bezeichnet werden, wenn es höchstens 0,5 Gramm Zucker je 100 Gramm beziehungsweise 100 Milliliter enthält.
Auch ein zuckerfreies Lebensmittel kann süß schmecken – zum Beispiel, wenn zugelassene Süßungsmittel verwendet werden.
Wann gilt ein Lebensmittel als „zuckerarm“?
Für die Angabe „zuckerarm“ gelten höhere Grenzwerte. Feste Lebensmittel dürfen höchstens 5 Gramm Zucker je 100 Gramm enthalten. Bei flüssigen Lebensmitteln liegt der Grenzwert bei 2,5 Gramm Zucker je 100 Milliliter.
Entscheidend ist dabei der gesamte im Lebensmittel enthaltene Zucker.
Was bedeutet „ohne Zuckerzusatz“?
Die Kennzeichnung „ohne Zuckerzusatz“ bezieht sich dagegen nicht unmittelbar auf den gesamten Zuckergehalt, sondern auf die bei der Herstellung verwendeten Zutaten.
Dem Lebensmittel dürfen keine Mono- oder Disaccharide – beispielsweise Glucose, Fructose oder Saccharose – und auch keine anderen Lebensmittel wegen ihrer süßenden Wirkung zugesetzt worden sein.
Trotzdem kann ein Produkt mit der Angabe „ohne Zuckerzusatz“ Zucker enthalten. Dieser kann beispielsweise von Natur aus in Obst oder Milch vorkommen. Enthält ein Lebensmittel natürlicherweise Zucker, ist nach der EU-Verordnung auch der Hinweis „Enthält von Natur aus Zucker“ vorgesehen.
Zuckerfrei und ohne Zuckerzusatz: Wo liegt der Unterschied?
Der entscheidende Unterschied liegt darin, worauf sich die jeweilige Angabe bezieht:
„Zuckerfrei“ und „zuckerarm“ beschreiben den Zuckergehalt des fertigen Lebensmittels. „Ohne Zuckerzusatz“ beschreibt dagegen, welche Zutaten bei der Herstellung verwendet beziehungsweise nicht verwendet wurden.
Ein Lebensmittel ohne Zuckerzusatz kann daher durchaus mehr Zucker enthalten als ein als „zuckerfrei“ gekennzeichnetes Produkt.
Was verraten Nährwerttabelle und Zutatenverzeichnis?
Wer wissen möchte, wie viel Zucker tatsächlich in einem Lebensmittel steckt, sollte einen Blick auf die Nährwerttabelle werfen. Unter der Angabe „davon Zucker“ wird der gesamte Zuckergehalt ausgewiesen – unabhängig davon, ob der Zucker natürlicherweise im Lebensmittel vorkommt oder aus den verwendeten Zutaten stammt.
Das Zutatenverzeichnis zeigt dagegen, welche Zutaten für die Herstellung des Produkts eingesetzt wurden.
Beide Angaben liefern daher unterschiedliche Informationen und helfen dabei, Lebensmittel besser miteinander zu vergleichen.
„Weniger süß“ und „Süße aus Früchten“ sind nicht dasselbe
Neben den gesetzlich geregelten Angaben finden sich auf Verpackungen auch Formulierungen wie „weniger süß“, „Süße aus Früchten“ oder „natursüß“. Diese sind nicht mit den definierten Angaben „zuckerfrei“, „zuckerarm“ oder „ohne Zuckerzusatz“ gleichzusetzen.
Sie sagen für sich genommen nicht aus, wie hoch der tatsächliche Zuckergehalt eines Lebensmittels ist. Ein Blick auf Nährwerttabelle, Zutatenverzeichnis und die genaue Kennzeichnung schafft hier Klarheit.
Quellen
Europäische Union: Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel.
Verbraucherzentrale: „Werbung mit Nährwertangaben: Klare Vorgaben für die Hersteller“.
Verbraucherzentrale: „Zucker und Zuckerersatz: So erkennen Sie Süßmacher in Lebensmitteln“.
Bundeszentrum für Ernährung (BZfE): Informationen zum Thema Kohlenhydrate und Zucker.